﻿{"id":546,"date":"2022-03-20T14:11:19","date_gmt":"2022-03-20T13:11:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hannover-solidarisch.de\/?p=546"},"modified":"2022-03-20T18:32:38","modified_gmt":"2022-03-20T17:32:38","slug":"wichtiges-eugh-urteil-auch-fuer-niedersachsen-fluechtlinge-die-abgeschoben-werden-sollen-duerfen-nicht-gemeinsam-mit-straftaetern-inhaftiert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hannover-solidarisch.de\/index.php\/2022\/03\/20\/wichtiges-eugh-urteil-auch-fuer-niedersachsen-fluechtlinge-die-abgeschoben-werden-sollen-duerfen-nicht-gemeinsam-mit-straftaetern-inhaftiert-werden\/","title":{"rendered":"Wichtiges EuGH-Urteil \u2013 auch f\u00fcr Niedersachsen: Fl\u00fcchtlinge, die abgeschoben werden sollen, d\u00fcrfen nicht gemeinsam mit Straft\u00e4tern inhaftiert werden"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>PRO ASYL, der <a href=\"https:\/\/www.nds-fluerat.org\/52535\/aktuelles\/wichtiges-eugh-urteil-auch-fuer-niedersachsen-fluechtlinge-die-abgeschoben-werden-sollen-duerfen-nicht-gemeinsam-mit-straftaetern-inhaftiert-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Fl\u00fcchtlingsrat Niedersachsen<\/a> und Rechtsanwalt Peter Fahlbusch begr\u00fc\u00dfen, dass der Europ\u00e4ische Gerichtshof in seinem heutigen Urteil erstmalig Leitplanken vorgegeben hat f\u00fcr die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung muss Konsequenzen ziehen. Die Bundesl\u00e4nder sind gefordert, ihre Haftanstalten zu \u00fcberpr\u00fcfen und zum Teil umzubauen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Luxemburger Richter sind heute zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So d\u00fcrfen Abschiebeh\u00e4ftlinge nicht in Gef\u00e4ngnis-\u00e4hnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Sollten sie aufgrund mangelnder Kapazit\u00e4ten in eine Haftanstalt eingesperrt werden, auf deren Gel\u00e4nde sich auch Strafgefangene befinden, so muss vorab vom Haftrichter \u00fcberpr\u00fcft werden, ob tats\u00e4chlich eine unvorhersehbare Notlage vorliegt, die das n\u00f6tig macht. Anders als von der Bundesregierung vor drei Jahren mit dem \u201eGeordnete-R\u00fcckkehr-Gesetz\u201c beschlossen, ist dies vorab zu pr\u00fcfen. Der EuGH macht nun klar: Deutschland darf nicht pauschal eine Notlage verk\u00fcnden und Abschiebeh\u00e4ftlinge deshalb mit Straft\u00e4tern zusammen einsperren. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung gibt es hier also keinen justizfreien Raum!<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Peter Fahlbusch von der Kanzlei LSFW in Hannover, der das Verfahren vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fchrt, PRO ASYL und der Fl\u00fcchtlingsrat Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, daf\u00fcr zu sorgen, dass \u00a7 62a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetz nun infolge des Urteils entsprechend ge\u00e4ndert wird. Die im Sommer 2019 eingef\u00fchrte Regelung, die es erlaubt, Abschiebungsgefangene bis 30. Juni 2022 zusammen mit Strafgefangenen in ein- und derselben Einrichtung unterzubringen, muss nach der heutigen Entscheidung unverz\u00fcglich ausgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gefl\u00fcchtete, die keine kriminelle Tat begangen haben, d\u00fcrfen nicht hinter meterhohen Gef\u00e4ngnismauern verschwinden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im konkreten Fall, \u00fcber den der EuGH entschied, hatte sich ein Mann aus Pakistan gegen den Abschiebungshaft angeordnet worden war, mit einer Beschwerde gegen seine mehrere Wochen dauernde Unterbringung in der Haftanstalt Hannover an das dortige Amtsgericht gewandt. Er war in einem Gef\u00e4ngnis untergebracht, das zwar f\u00fcr Abschiebeh\u00e4ftlinge vorgesehen war, in dem aber im fraglichen Zeitpunkt auch Strafgefangene waren. In diesem Fall spielt der EuGH den Ball an die Bundesrepublik zur\u00fcck. Aber: \u201eDas Urteil ist ein Appell an die Landesregierungen, sich bestehende Hafteinrichtungen genau anzusehen und diese gegebenenfalls umzubauen\u201c, sagt Rechtsanwalt Fahlbusch. Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL, kommentiert: \u201eHaftanstalten wie die im bayerischen Hof oder in Gl\u00fccksstadt in Schleswig-Holstein sind von meterhohen, stacheldraht-bewehrten Mauern umgeben und haben damit eindeutig den Charakter eines Gef\u00e4ngnisses. Der EuGH hat klar gemacht, dass Abschiebeh\u00e4ftlinge dort nicht eingesperrt werden d\u00fcrfen. Denn es geht hier um Personen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, sondern lediglich ausreisepflichtig sind. Diese Menschen sind keine Kriminellen und sollten auch nicht so behandelt werden.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Muzaffer \u00d6zt\u00fcrkyilmaz vom Fl\u00fcchtlingsrat Niedersachsen erg\u00e4nzt: \u201eZudem m\u00fcssen jetzt alle Bundesl\u00e4nder eigene Gesetze erlassen, die die Rechte der Abschiebeh\u00e4ftlinge regeln und sich klar unterscheiden von denen zum Strafvollzug. Auch das Land Niedersachsen darf nicht so weiter machen wie bisher. Ohne eine solche Regelung ist eine Inhaftierung rechtswidrig.\u201c Das trifft insbesondere auch auf Bayern zu, das in der Abschiebepolitik besonders restriktiv vorgeht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anwalt:<\/strong><strong> Die H\u00e4lfte aller Menschen in Abschiebehaft zu Unrecht inhaftiert<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Fahlbusch weist darauf hin, dass weitergehende Ver\u00e4nderungen n\u00f6tig sind. \u201eDie gegenw\u00e4rtige Praxis, Betroffene ohne anwaltliche Unterst\u00fctzung teilweise monatelang einzusperren, nur um sie von A nach B zu verbringen, ist eines Rechtsstaats unw\u00fcrdig und muss dringend ge\u00e4ndert werden.\u201c Nicht alles, aber vieles w\u00fcrde besser, wenn die Gefangenen vom Tag der Festnahme an einen Pflichtanwalt zur Seite gestellt bek\u00e4men. Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, Kinder und Jugendliche nicht mehr in Abschiebungshaft zu nehmen. Das heutige Urteil macht erneut deutlich, dass das nicht ausreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit 2001 hat Rechtsanwalt Fahlbusch bundesweit 2.215 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten. Er stellt regelm\u00e4\u00dfig eigene Berechnungen auf, weil es keine offiziellen Zahlen gibt. In den F\u00e4llen des Anwalts wurden 1.164 dieser Menschen (das hei\u00dft 52,6 %) laut den vorliegenden rechtskr\u00e4ftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche \u201enur\u201c einen Tag, andere monatelang). Zusammengez\u00e4hlt kommen auf die 1.164 Gefangenen 30.507 rechtswidrige Hafttage, das sind gut 83 Jahre rechtswidrige Haft (Stand: 8.3.2022). \u201eIm Durchschnitt befand sich jeder Mandant knapp vier Wochen zu Unrecht in Haft. Das ist ein handfester Skandal, der uns alle nachdenklich machen sollte\u201c, sagt Fahlbusch, der bis auf Weiteres ein sofortiges Haftmoratorium fordert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In Abschiebungshaft kommt nur jemand, der ausreisepflichtig ist und bei dem die Sorge einer Fluchtgefahr besteht. Das bietet viel Interpretationsspielraum. Ob Fluchtgefahr vermutet wird oder nicht, ist sehr subjektiv und h\u00e4ngt auch mit den pers\u00f6nlichen und politischen Einstellungen derjenigen Mitarbeiter*innen in der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde oder im Regierungspr\u00e4sidium zusammen, die das entscheiden. Obwohl nur Menschen in Abschiebungshaft festgehalten werden d\u00fcrfen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie untertauchen, landen auch Alte, Kranke, Schwangere oder M\u00fctter mit Kleinkindern in Abschiebegef\u00e4ngnissen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Vorabentscheidungsverfahren dient dazu, es nationalen Gerichten zu erm\u00f6glichen, dem EuGH Fragen bez\u00fcglich der Auslegung und G\u00fcltigkeit von Europarecht vorzulegen. Das vorlegende Gericht und alle folgenden Instanzen sind an die Entscheidung des EuGH gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>PRO ASYL hat das Gerichtsverfahren \u00fcber seinen Rechtshilfefonds unterst\u00fctzt. Zum Hintergrund siehe <a href=\"https:\/\/www.proasyl.de\/hintergrund\/eugh-generalanwalt-abschiebehaeftlinge-und-strafgefangene-nicht-gemeinsam-unterbringen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a>; ein Interview mit RA Fahlbusch zur Abschiebehaft lesen Sie <a href=\"https:\/\/www.proasyl.de\/news\/die-haelfte-der-menschen-in-abschiebehaft-ist-zu-unrecht-inhaftiert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>(Quelle: Pressemitteilung des Fl\u00fcchtlingsrats Niedersachsen vom 10. M\u00e4rz 2022)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>PRO ASYL, der Fl\u00fcchtlingsrat Niedersachsen und Rechtsanwalt Peter Fahlbusch begr\u00fc\u00dfen, dass der Europ\u00e4ische Gerichtshof in seinem heutigen Urteil erstmalig Leitplanken vorgegeben hat f\u00fcr die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung muss Konsequenzen ziehen. 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