Gerichte in Niedersachsen: Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen rechtswidrig

Quelle: Nds. Flüchtlingsrat

In Niedersachsen wurden kürzlich Strafgefangene im Abschiebungshaftgefängnis inhaftiert. Die gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen sei rechtswidrig, meinen das Amts- und Landgericht Hannover. Das letzte Wort hierzu hat nun erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern stets in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses Trennungsgebot im August 2019 mit dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ befristet bis zum 30. Juni 2022 aus. Demnach soll es nunmehr ausreichen, Abschiebungshaftgefangene getrennt von Strafgefangenen unterzubringen (§ 62 Abs. 1 S. 1 AufenthG).

Auf Grundlage dieser neu geschaffenen Regelung inhaftierte das niedersächsische Justizministerium in einem Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen bis zum 02. Oktober 2020 Strafgefangene.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

„Wir sind enttäuscht darüber, dass Justizministerin Havliza ihr Versprechen, in der JVA Langenhagen ausschließlich Abschiebungshaftgefangene zu inhaftieren, gebrochen hat. Anstatt für viel Geld leerstehende Gebäude zu restaurieren, um Strafgefangene zu inhaftieren, sollte in die Verbesserung der Vollzugsbedingungen für die Abschiebungshaftgefangenen investiert werden.“

Nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover verstößt die gemeinsame Inhaftierung von Straf- und Abschiebungshaftgefangenen gegen Art. 16 der sog. Rückführungsrichtlinie, weshalb es dem europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 22. Oktober 2020 verschiedene Fragen zur Entscheidung vorlegte, der nun abschließend über diese entscheiden muss.

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch (Hannover):

„Die Bundesregierung hat die Aussetzung des Trennungsgebots damit begründet, dass es zu wenig Abschiebungshaftplätze gäbe. Es fragt sich, was das für ein Abschiebungshaftplatznotstand sein soll, wenn ganze Gebäude in Abschiebungshaftgefängnissen leerstehen, sodass dort sogar Platz für die Inhaftierung von Strafgefangenen ist.“

Das Landgericht Hannover hat es sich ein einem anderen Verfahren einfacher gemacht und am 12. Oktober 2020 schlicht entschieden, dass die angeordnete Haft rechtswidrig war, weil in Langenhagen „neben dem Vollzug der Abschiebungshaft auch Freiheitsstrafen vollstreckt“ wurden.

Die beiden Gefangenen, in deren Verfahren die Entscheidung des Amts- bzw. Landgerichts fiel, sind weiterhin inhaftiert. Da die Strafgefangenen am 02. Oktober 2020 verlegt wurden, spreche aus Sicht der Gerichte nichts gegen ihre weitere Inhaftierung.

Hannover ist unsicherer Hafen – Papiere statt Nummern!

Kundgebung vor der Ausländerbehörde (Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover), 26.10.2020, 06.30 Uhr

Die nächtliche Schlange vor der Ausländerbehörde mag sich aufgelösthaben. Die Stadt findet Wege, das rassistische Elend unsichtbar zumachen. Aber die Menschen sind noch da – ohne Sicherheit.


Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist die Ausländerbehörde noch schwieriger zu erreichen als sowieso schon üblich. Vergeblich haben in den letzten Wochen und Monaten viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit versucht, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Dies führte dazu, dass die Menschen vermehrt persönlich die Ausländerbehörde aufgesucht haben und sich vor dem Gebäude lange Warteschlangen bildeten. Die Ausländerbehörde hat pro Tag 100 Nummern vergeben. Die Menschen, die keine Nummer bekommen haben, sollten am darauf folgenden Tag wiederkommen. Um eine dieser Nummern zu ergattern, stellten sich die Menschen bereits morgens um 4 Uhr an und mussten stundenlang warten, bis die Behörde öffnete.


Aktuell gibt es Zugeständnisse von Verwaltung und Politik, die menschenunwürdigen Verhältnisse bei der Ausländerbehörde anzugehen. Ein Onlineformular zur Terminvereinbarung wurde eingerichtet; ein Besuch ist nur noch mit Voranmeldung möglich. Dieses Onlineformular schaltet sich beim „Erreichen der Spontankund*innenbedienkapazität“ automatisch ab. Der Wettbewerb um einen Termin wird in der darauffolgenden Woche wieder eröffnet.


Die Menschen aus den Warteschlangen werden unsichtbar gemacht. Damit mag sich die Landeshauptstadt wohler fühlen – für die Betroffenen indes ist nichts erreicht.


Die Zustände werden sich durch das neue Verfahren nicht ausschlaggebend verbessern. Sicherlich werden weniger Menschen morgens bzw. nachts in der Kälte die Ausländerbehörde aufsuchen. Dennoch werden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin langen Wartezeiten für einenTermin bei der Ausländerbehörde ausgesetzt sein, sodass sie ihre Anliegen nicht (rechtzeitig) erledigen können. Dies wird weiterhin zur Folge haben, dass die Menschen keine gültigen Aufenthaltspapiere bei bspw. Polizeikontrollen vorzeigen können oder die Polizei über die ausgestellten Ersatzpapiere nicht informiert ist und diese dann oftmals nicht anerkennt. Ohne gültige Aufenthaltspapiere wird es weiterhin Schwierigkeiten geben, Leistungen vom Sozialamt und Jobcenter (pünktlich) zu erhalten oder aber eine Arbeit/Ausbildungaufzunehmen. Auch eine – auf dem rassistisch strukturiertenWohnungsmarkt ohnehin erschwerte – Wohnungsanmietung ist unter diesen Umständen unvorstellbar.


Es hilft nicht, wenn 100 Menschen pro Tag ihr „Anliegen vortragen“ dürfen. Das Vorgehen der Landeshauptstadt verschärft die prekäre Situation der Menschen, die in rassistischen Verhältnissen auch außerhalb einer Pandemie Unsicherheit, Schikane und Diskriminierung ausgesetzt sind.

Wir tragen also ohne Terminvereinbarung unser Anliegen vor:

Beendet den Wettbewerb um Lebenschancen! Schluss mit der Elendsverwaltung! Gebt den Menschen Papiere!


Kundgebung vor der Ausländerbehörde 26.10.2020, 06.30 Uhr

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hannover