Wichtiges EuGH-Urteil – auch für Niedersachsen: Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, dürfen nicht gemeinsam mit Straftätern inhaftiert werden

PRO ASYL, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Rechtsanwalt Peter Fahlbusch begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof in seinem heutigen Urteil erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung muss Konsequenzen ziehen. Die Bundesländer sind gefordert, ihre Haftanstalten zu überprüfen und zum Teil umzubauen.

Die Luxemburger Richter sind heute zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Sollten sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in eine Haftanstalt eingesperrt werden, auf deren Gelände sich auch Strafgefangene befinden, so muss vorab vom Haftrichter überprüft werden, ob tatsächlich eine unvorhersehbare Notlage vorliegt, die das nötig macht. Anders als von der Bundesregierung vor drei Jahren mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen, ist dies vorab zu prüfen. Der EuGH macht nun klar: Deutschland darf nicht pauschal eine Notlage verkünden und Abschiebehäftlinge deshalb mit Straftätern zusammen einsperren. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung gibt es hier also keinen justizfreien Raum!

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch von der Kanzlei LSFW in Hannover, der das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führt, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass § 62a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetz nun infolge des Urteils entsprechend geändert wird. Die im Sommer 2019 eingeführte Regelung, die es erlaubt, Abschiebungsgefangene bis 30. Juni 2022 zusammen mit Strafgefangenen in ein- und derselben Einrichtung unterzubringen, muss nach der heutigen Entscheidung unverzüglich ausgesetzt werden.

Geflüchtete, die keine kriminelle Tat begangen haben, dürfen nicht hinter meterhohen Gefängnismauern verschwinden

Im konkreten Fall, über den der EuGH entschied, hatte sich ein Mann aus Pakistan gegen den Abschiebungshaft angeordnet worden war, mit einer Beschwerde gegen seine mehrere Wochen dauernde Unterbringung in der Haftanstalt Hannover an das dortige Amtsgericht gewandt. Er war in einem Gefängnis untergebracht, das zwar für Abschiebehäftlinge vorgesehen war, in dem aber im fraglichen Zeitpunkt auch Strafgefangene waren. In diesem Fall spielt der EuGH den Ball an die Bundesrepublik zurück. Aber: „Das Urteil ist ein Appell an die Landesregierungen, sich bestehende Hafteinrichtungen genau anzusehen und diese gegebenenfalls umzubauen“, sagt Rechtsanwalt Fahlbusch. Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL, kommentiert: „Haftanstalten wie die im bayerischen Hof oder in Glücksstadt in Schleswig-Holstein sind von meterhohen, stacheldraht-bewehrten Mauern umgeben und haben damit eindeutig den Charakter eines Gefängnisses. Der EuGH hat klar gemacht, dass Abschiebehäftlinge dort nicht eingesperrt werden dürfen. Denn es geht hier um Personen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, sondern lediglich ausreisepflichtig sind. Diese Menschen sind keine Kriminellen und sollten auch nicht so behandelt werden.“

Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen ergänzt: „Zudem müssen jetzt alle Bundesländer eigene Gesetze erlassen, die die Rechte der Abschiebehäftlinge regeln und sich klar unterscheiden von denen zum Strafvollzug. Auch das Land Niedersachsen darf nicht so weiter machen wie bisher. Ohne eine solche Regelung ist eine Inhaftierung rechtswidrig.“ Das trifft insbesondere auch auf Bayern zu, das in der Abschiebepolitik besonders restriktiv vorgeht.

Anwalt: Die Hälfte aller Menschen in Abschiebehaft zu Unrecht inhaftiert

Rechtsanwalt Fahlbusch weist darauf hin, dass weitergehende Veränderungen nötig sind. „Die gegenwärtige Praxis, Betroffene ohne anwaltliche Unterstützung teilweise monatelang einzusperren, nur um sie von A nach B zu verbringen, ist eines Rechtsstaats unwürdig und muss dringend geändert werden.“ Nicht alles, aber vieles würde besser, wenn die Gefangenen vom Tag der Festnahme an einen Pflichtanwalt zur Seite gestellt bekämen. Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, Kinder und Jugendliche nicht mehr in Abschiebungshaft zu nehmen. Das heutige Urteil macht erneut deutlich, dass das nicht ausreicht.

Seit 2001 hat Rechtsanwalt Fahlbusch bundesweit 2.215 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten. Er stellt regelmäßig eigene Berechnungen auf, weil es keine offiziellen Zahlen gibt. In den Fällen des Anwalts wurden 1.164 dieser Menschen (das heißt 52,6 %) laut den vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere monatelang). Zusammengezählt kommen auf die 1.164 Gefangenen 30.507 rechtswidrige Hafttage, das sind gut 83 Jahre rechtswidrige Haft (Stand: 8.3.2022). „Im Durchschnitt befand sich jeder Mandant knapp vier Wochen zu Unrecht in Haft. Das ist ein handfester Skandal, der uns alle nachdenklich machen sollte“, sagt Fahlbusch, der bis auf Weiteres ein sofortiges Haftmoratorium fordert.

Hintergrund

In Abschiebungshaft kommt nur jemand, der ausreisepflichtig ist und bei dem die Sorge einer Fluchtgefahr besteht. Das bietet viel Interpretationsspielraum. Ob Fluchtgefahr vermutet wird oder nicht, ist sehr subjektiv und hängt auch mit den persönlichen und politischen Einstellungen derjenigen Mitarbeiter*innen in der Ausländerbehörde oder im Regierungspräsidium zusammen, die das entscheiden. Obwohl nur Menschen in Abschiebungshaft festgehalten werden dürfen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie untertauchen, landen auch Alte, Kranke, Schwangere oder Mütter mit Kleinkindern in Abschiebegefängnissen.

Das Vorabentscheidungsverfahren dient dazu, es nationalen Gerichten zu ermöglichen, dem EuGH Fragen bezüglich der Auslegung und Gültigkeit von Europarecht vorzulegen. Das vorlegende Gericht und alle folgenden Instanzen sind an die Entscheidung des EuGH gebunden.

PRO ASYL hat das Gerichtsverfahren über seinen Rechtshilfefonds unterstützt. Zum Hintergrund siehe hier; ein Interview mit RA Fahlbusch zur Abschiebehaft lesen Sie hier.

(Quelle: Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Niedersachsen vom 10. März 2022)

Kritik an Region Hannover wegen Abschiebung nach sechsjährigem Aufenthalt

Mit scharfer Kritik hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf die Inhaftierung und gestrige Abschiebung des Pakistaners A. durch die Region Hannover reagiert.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent beim Flüchtlingsrat Niedersachsen

„Herr A. lebt seit 2015 bei uns. Den Behörden war bekannt, dass Herr A. seit einem Jahr in einem Restaurant arbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Herr A. war auch schon davor berufstätig, allerdings hat die Region Hannover ihm zeitweise verboten, zu arbeiten. Wir fordern die Landesregierung auf, per Erlass dafür zu sorgen, dass Menschen mit mehr als fünfjährigem Aufenthalt nicht mehr aus Niedersachsen abgeschoben werden dürfen.“

Herr A. ist im Jahr 2015 nach Deutschland geflohen. Im Januar 2020 hat Herr A. der Ausländerbehörde eine pakistanische ID-Card vorgelegt, auf deren Grundlage die Behörden die Passerbeschaffung eingeleitet haben, um ihn abzuschieben. Ein im Mai 2021 von Herrn A. gestellter Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsduldung wurde nie beschieden. Am 29.11.21 erhob A. daraufhin eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht, die allerdings keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Am 05.01.21 wurde Herr A. auf Antrag der Region Hannover vom Amtsgericht Hannover in Abschiebungshaft genommen. Aus Sicht des Flüchtlingsrats wurde Herr A. durch seine Inhaftierung und anschließende Abschiebung nun dafür bestraft, rechtskonform gehandelt und bei der Indentitätsklärung mitgewirkt zu haben.

Der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung verspricht Menschen ein „Chancen-Bleiberecht“, wenn sie am 01.01.2022 fünf Jahre im Bundesgebiet aufhältig waren. Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz hat den Ausländerbehörden unter Bezugnahme auf dieses – noch nicht gesetzgeberisch umgesetzte – Vorhaben mit Erlass vom 23.12.2021 nahegelegt, Abschiebungen des fraglichen Personenkreises im Hinblick auf das anstehende Gesetzgebungsverfahren „zurückzupriorisieren“, sprich auszusetzen. Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, diesem Beispiel zu folgen.

Hintergrund

Nachfolgend Infos zur Sammelabschiebung nach Pakistan am 12.01.22 aus Frankfurt am Main von der Aktivistin SAMAR KHAN, Pakistanische Community, HUM HAIN PAKISTAN, Darmstadt – Hessen:

In der heutigen Sammelabschiebung nach Islamabad wurden etwa 45 Pakistanis abgeschoben. Der Flieger startete mit Verspätung um 6h von Frankfurt aus. Wieder waren viele Integrierte im Flieger. Alle hatten positiv in die Zukunft vor allem auf den Koalitionsvertrag gehofft und geblickt. Unseren Verein haben seit letzter Woche viele Anrufe erreicht, vor allem aber wurden die Meisten Pakistanis am gestrigen Dienstag aufgegriffen. Wieder eine bundesweite Abschiebung, aber überwiegend aus Baden Württemberg. Beteiligt waren Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz.

Einer der Abgeschobenen ist Sufyan aus dem Enzkreis. Am 06.01.22 wurde für ihn ein Härtefallantrag gestellt. Im September 2021 hatte er den Antrag auf 25b gestellt und am 08.01.2022 die letzten erforderlichen Unterlagen, wie zB. seinen erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest persönlich bei seiner Ausländerbehörde eingeworfen. Sufyan hatte alle Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt. Am 11.01.22 um 19h15 wurde er in seinem Betrieb aufgegriffen.

Ein weiterer Abgeschobener berichtete heute, dass er ohne ID Karte oder Pass in Pakistan in keinem Hotel einchecken kann, und dass Deutschland seine Dokumente behalten hat. Er hat niemanden in Pakistan. Vielen Abgeschobenen bereitet es Schwierigkeiten und Probleme, von heute auf morgen aus ihren gewohnten Lebensumfeld gerissen zu werden – nach so vielen mühevollen Jahren in Deutschland.

In der Abschiebehaft Ingelheim befindet sich noch Abdul B. aus Rheinland Pfalz, der seit seiner Festnahme am letzten Donnerstag positiv auf Corona getestet und immer noch in Haft ist statt in häuslicher Genesung! Abdul arbeitet in einer Security Firma und wurde bei der Duldungsverlängerung bei der Ausländerbehörde aufgegriffen.

Von einem weiteren wissen wir, dass er aus der Haft entlassen wurde auf Grund von Operationen.

Uns haben einige auch kontaktiert, die nicht zu Hause waren und somit nicht abgeschoben worden sind. Die Angst unter den Pakistanis ist groß. Pakistan ist die Gruppe, auf der der größte Fokus momentan liegt. Auch bei der letzten Abschiebung im Dezember waren viele Integrierte mit B1 Zertifikat und Einbürgerungstest abgeschoben worden.

Wir sind entsetzt. Aktuell sitzt in der Abschiebehaft HOF ein homosexueller Pakistani. An unserer Seite stehen gute Anwälte, die auch zu Spätstunden für uns erreichbar sind. Auf diesem Wege möchten wir uns auch bei RA ZUBAIR Khan aus Dortmund und RA ZAFER Özkan aus Offenbach für ihren menschlichen Einsatz bedanken.

Leider aber machen die Abschiebemaßnahmen es immer schwieriger, zu unmöglichen und knappen Zeiten noch irgendwie was erreichen zu können, da weder Richter, das RP oder das Ministerium erreichbar sind …  das macht uns wütend.

Für 2022 hoffen wir auf schnelle und bessere Bleiberechte für alle Schützlinge dieser Welt, und dass unser Netzwerk sich weiter erweitert und es mit Euch weiterhin zusammen schafft, bessere Bleibeperspektiven für Schutzsuchende zu ermöglichen.

Bleibt alle gesund und mögen Eure Wünsche in Erfüllung gehen.

(Quelle: Pressemitteilung Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 13. Januar 2022)

Online Veranstaltung Donnerstag 27.5. um 20 Uhr: Hier ist was faul ? Abschiebehaft in Deutschland


Hier ist was faul ? Abschiebehaft in Deutschland. Haft ohne
Verbrechen.

/Online Veranstaltung am Donnerstag, 27. Mai um 20:00 Uhr/

Vor zwei Jahren wurde die Abschiebehaft in Deutschland 100 Jahre alt.
Damit werden in Deutschland seit 102 Jahren Menschen ohne Verurteilung
inhaftiert und ihrer Freiheit beraubt. Mit dem Hau-Ab-Gesetz wurde die
Abschiebehaft 2019 massiv verschärft und ausgeweitet. Derzeit gibt es in
Bayern drei Abschiebehaftanstalten: Eichstätt, Erding und Flughafen
München. Zwei weitere Anstalten sind in Planung. In Abschiebehaft werden
Geflüchtete zu Strafgefangenen ohne Straftat. Heute wie vor 102 Jahren
beraubt der bayerische Staat immer mehr Menschen der eigenen Freiheit.
Hier ist doch was faul? Dieser Frage wird der Bayerische Flüchtlingsrat
in Kooperation mit dem Bellevue di Monaco in einer Podiumsdiskussion
nachgehen.

/Eingeladen sind:/
*Peter Fahlbusch* (Rechtsanwalt)
*Henrike Theling* (Aktionsbündnis gegen Abschiebehaft Eichstätt)
*Zahra Yousefi* (ehemalige Inhaftierte in Eichstätt)
Moderation: *Tabea Danner* und *Agnes Andrae *(Bayerischer Flüchtlingsrat)

Livestream unter www.bellevuedimonaco.de/live

/In der Reihe Bellevue Heimatministerium fragt das Bellevue di Monaco
nach den Auswirkungen der neuen deutschen Heimatpolitik bei Betroffenen
und Aktiven in der Flüchtlingspolitik./

Weitere Infos findet ihr hier:
https://www.facebook.com/events/220668312723887 oder hier:
https://bellevuedimonaco.de/veranstaltung/bellevue-heimatministerium-abschiebehaft/

Aufruf „Schutz für die, die Schutz suchen – Nur in der eigenen Wohnung!“

Bundesweites Bündnis Lager-Watch geht mit Aufruf „Schutz für die, die Schutz suchen – Nur in der eigenen Wohnung!“ zum Tag des Grundgesetzes online
Bundesweit 48 erstunterzeichnende Gruppen

Am Tag des Grundgesetzes wird wieder einmal die Unveräußerlichkeit bestimmter Grundrechte gefeiert. Die Realität in deutschen Aufnahmelagern von Geflüchteten ist eine andere. Genau dort, wo Grundrechte am dringendsten greifen sollten – zum Schutz von Schutzsuchenden – werden sie systematisch ausgesetzt. Bis zu 18 Monaten und darüber hinaus erhalten die Geflüchteten ausschließlich Sachleistungen und können zu Arbeitsgelegenheiten zu 80ct/h verpflichtet werden. Ein- und Ausgangskontrollen, regelmäßige Zimmerdurchsuchungen durch Securitys und Polizei, Verbot von politischer Betätigung sowie Besuchsverbote kennzeichnen den Alltag in solchen Einrichtungen. Diese Grundrechtsverletzungen sind vielerorts in rechtswidrigen Hausordnungen festgehalten, die ohne gesetzliche Grundlage erstellt wurden. Bundesweit existieren keine konkreten Mindeststandards für Aufnahmeeinrichtungen. Dies führt zu nahezu rechtsfreien Räumen, in denen die Geflüchteten der Willkür der Betreiber ausgesetzt sind. Als Lager-Watch Bündnis verurteilen wir diese rassistische Politik, Menschen systematisch aufgrund ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus zu isolieren. Zimmer in Sammellagern sind keine Hafträume. Geflüchteten muss ein eigener Wohn- und Lebensbereich zustehen. Wir fordern die Aufwertung der rechtlichen Stellung von Geflüchteten in Aufnahmelagern. Als Bündnis setzen wir uns für die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, die Etablierung von wirksamen Gewaltschutzkonzepten sowie effektiven Kontrollmechanismen unter anderem durch ein Verbandsklagerecht ein. Wir sagen klar: Lager abschaffen! Alle Menschen haben ein Recht auf Wohnung, gleich welchen Aufenthaltsstatus sie haben!

Hier die Pressemitteilung.

Aufruf und Erstunterzeichnende: www.lager-watch.org
Unterschreib den Aufruf – Mail an: info@aktionbleiberecht.de
Teile den Aufruf: FACEBOOK-LINK EINFÜGEN
Kommt zum nächsten Vernetzungstreffen am 29. Mai – Anmeldung per Mail an: info@aktionbleiberecht.de

+++ DEMONSTRATION +++ HEUTE 18 UHR +++ CHRISTUSKIRCHE


Wir sind voller Trauer und Wut auf die menschenverachtende Abschiebepraxis, die heute morgen erneut gewaltsam dafür gesorgt hat, dass viele Menschen gegen ihren Willen aus ihrem Leben gerissen wurden und nun einer unsicheren Zukunft entgegenblicken. Die vielen Eindrücke am Flughafen Langenhagen stecken uns noch tief in den Knochen und hinterlassen ein dumpfes Gefühl der Ohnmacht. Genau diesem Gefühl der Ohnmacht wollen wir uns nicht einfach ergeben! Es liegt an uns, die wir heute wieder wohlbehalten in unser Zuhause rückkehren konnten und nicht gezwungen wurden in den Flieger zu steigen, dieser rassistischen Abschiebepraxis ein Ende zu bereiten!


Wir machen weiter! Kommt heute Abend um 18 Uhr mit uns auf die Straße und lasst uns gemeinsam und entschlossen durch die Innenstadt ziehen. Zeigen wir, dass dieser unerträgliche Normalzustand für uns nicht hinnehmbar ist!

+++ 25 STUNDEN MAHNWACHE GEGEN JEDE ABSCHIEBUNG! +++


Protest gegen die Sammelabschiebung nach Pakistan
18.05 Flughafen Langenhafen vor dem Terminal D. Kommt um 11 Uhr vormittags zur Mahnwache


+++ ACHTET AUF AKTUELLE INFORMATIONEN +++
Trotz Corona Pandemie und Warnungen zahlreicher Flüchtlingsräte will Niedersachsen am 18.05. Menschen nach Pakistan abschieben. Während auf der einen Seite Menschen dazu aufgefordert werden Zuhause zu bleiben, schiebt Deutschland Schutzsuchende seit Sommer letzten Jahres wieder vermehrt ab. Seit November fanden monatlich um die 15 Sammelabschiebungen aus Deutschland statt. Dabei scheint egal zu sein, wie lebensbedrohlich die Situation für die abgeschobenen Menschen in ihren sogenannten Herkunftsländern ist.


Wir lassen nicht zu, dass vom Langenhagener Flughafen weiterhin Menschen heimlich ohne jede Öffentlichkeit abgeschoben werden. Daher werden wir ab dem 17.05. um 23:00 mit einer 25 Stunden Mahnwache vor Ort sein. Kommt nach derzeitigem Stand am 18.05. um 11 Uhr vormittags zur Mahnwache. Dieser Zeitpunkt kann sich noch ändern! Achtet auf aktuelle Informationen! Bitte denkt während der gesamten Versammlung an das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2 Maske, OP-Maske oder gleichwertige Maske) und an das Einhalten der Mindestabstände!


Wir wollen komplette Bewegungsfreiheit und ein Bleiberecht für alle, gleiche Rechte und Gerechtigkeit: keine Grenzen, keine Abschiebungen! Nieder mit der mörderischen Abschiebemaschinerie!

Aktionstag am 30.07.2020 „Evakuiert die verdammten Lager! Stoppt alle Abschiebungen!“

Liebe Freund*innen und Genoss*innen,

der fortschreitende gesellschaftliche Rechtsruck ist allgegenwärtig. Nicht nur das Massensterben im Mittelmeer ist unerträgliche Realität. Menschen, die es zunächst bis hier her geschafft haben, werden nicht nur massiv rassistisch angegangen, sondern das Ziel bleibt, sie durch Abschiebungen so schnell wie möglich wieder außer Landes zu schaffen. Selbst in Zeiten der Pandemie fokussieren sich die deutschen Behörden darauf, Abschiebungen so schnell wie möglich in gewohntem Umfang durchzuführen.

Dem stellen wir uns entschieden entgegen.

Deshalb wollen wir in einem Aktionstag am 30.07.2020 benennen, wie alle staatlichen Gewalten an der rassistischen Abschiebepraxis beteiligt sind.

Wir werden ab dem Vormittag nacheinander dem Verwaltungsgericht Hannover, der CDU Hannover und der Ausländerbehörde und Polizei am Schützenplatz „Besuche“ abstatten und den Institutionen ihre Rolle innerhalb des unmenschlichen Abschiebeprozesses vor Augen führen. Nach weiteren Kundgebungen in Ricklingen und Mühlenberg beenden wir den Aktionstag mit einer Demo, die um 17:00 Uhr am Küchengarten in Linden startet und bis zum Lindener Schmuckplatz geht.

Es kann nicht sein, dass eine Asylrechtsverschärfung nach der anderen beschlossen wird, während illegale push-backs an Europas Außengrenzen in der Regel keine Nachrichtenmeldung mehr wert zu sein scheinen. Deshalb lasst uns am 30.07. ab 17:00 Uhr mit möglichst vielen Menschen laut und entschlossen protestieren.

Für sichere Fluchtwege!

Für die Evakuierung der verdammten Lager!

Für den Stopp aller Abschiebungen!

Für Bewegungsfreiheit für alle überall!

Hier der link zur facebook Veranstaltung https://www.facebook.com/events/1653738798119751/

Infos zu den anderen über den Tag verteilten Aktionen kommen im Laufe der nächsten zwei Wochen über unsere social media Kanäle https://www.instagram.com/seebrueckehannover/, https://twitter.com/SeebrueckeH, https://www.facebook.com/dasistdergipfel/

Afghan Lives Matter

Die afghanische Frauen- und Jugendvereinigung ruft für

morgen, Sa., 13.06. um 16.30 Uhr

auf dem Steintorplatz in Hannover

zu einer Kundgebung unter dem Motto „Afghan Lives Matter“ auf.
Nach Angaben der afghanischen Frauen- und Jugendvereinigung sind der Anlass der Kundgebung Angriffe iranischer Sicherheitsorgane auf afghanische Flüchtlinge. Fast eine Million Afghan_innen suchen im Iran Schutz vor dem Bürgerkrieg in ihrem Herkunftsland. Im Iran sind sie jedoch weitgehend rechtlos und ständigen Repressionen und Angriffen durch den iranischen Staat ausgesetzt. Angriffe durch iranische Sicherheitsorgane finden dort regelmäßig statt, in den letzten Wochen haben sie aber offenbar deutlich zugenommen.

Afghanische Geflüchtete in Deutschland berichten u.a., dass die Polizei letzte Woche Mittwoch ein mit Afghan_innen besetztes Auto beschossen hatten, das dann in Flammen aufging, so dass dabei 14 afghanische Geflüchtete zu Tode kamen. Schon in den Wochen zuvor soll es zu grausamen Übergriffen auf Afghan_innen gekommen sein, so u.a. zu Erschießungen von 25 afghanischen Flüchtlingen durch die sog. Revolutionsgarden sowie zu Folterungen und Tötungen Dutzender Afghan_innen durch iranische Grenzsoldaten.

Die verzweifelte Situation der Afghan_innen sowohl in Afghanistan selbst, als auch im Nachbarland Iran, wohin viele in ihrer Not fliehen, macht deutlich, dass Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich sind. Es wird Zeit, dass die katastrophale Sicherheitslage im Land in den Entscheidungen über Asylverfahren angemessen berücksichtigt wird und afghanischen Asylsuchenden Schutz gewährt wird. Es muss ein bundesweiter Abschiebungsstopp her! Die Innenministerkonferenz in der kommenden Woche böte Gelegenheit dazu, sich darauf zu verständigen (siehe auch die Forderungen von Pro Asyl).