Infos von der Aktion Bleiberecht aus Freiburg zu Grundrechtsverletzungen in Gemeinschaftsunterkünften/Lagern

In Deutschland leben etwa 300.000 geflüchtete Menschen in Sammelunterkünften. Kommunal oder in Erstaufnahmeeinrichtungen. Nach den Asylgesetzen sind sie dazu verpflichtet. Nicht selten befinden sich mehrere hundert Personen in einzelnen Massenunterkünften. Ihr Leben ist reglementiert, eingeschränkt, kontrolliert und prekär. Es unterscheidet sich sehr, vom Leben außerhalb einer Unterkunft.

Heimleitung, Sicherheitskräfte, Hausmeister, Sozialarbeiter*innen und Polizei greifen täglich in den Alltag der Bewohner*innen ein. Die Betroffenen sind den Betreiber*innen ihrer Unterkunft strukturell in hohem Maße unterlegen. Rechtsanwältin Anja Lederer schreibt in einem Kurzgutachten: „Um so bemerkenswerter ist es, dass abgesehen von den grundsätzlichen Zuweisungsbestimmungen keine weiteren gesetzlichen Regelungen für den Wohn- und Lebensbereich Geflüchteter in Gemeinschaftsunterkünften existieren. Die Praxis legt sogar die Vermutung nahe, dass es sich allenthalben um (grund-)rechtsfreie Räume handelt.“

https://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/wp-content/uploads/2019/03/Grundrechtsverletzung_Heime_Online.pdf

Neben den gesetzlich legitimierten Grundrechtseingriffen, greifen auch Hausordnungen intensiv in die Grundrechte der Bewohner*innen ein. Dies ist beispielsweise in allen Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg der Fall. Ein aktuelles Rechtsgutachten beschreibt dies sehr eindrücklich.

https://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2020/08/Rechtsgutachten-Hausordnung-Landeserstaufnahmeeinrichtung-Freiburg.pdf

Hausordnungen gelten in allen Sammelunterkünften. Wir wollen unzulässige Eingriffe in die Grundrechte der Geflüchteten mit einer bundesweiten Kampagne „Grundrechte am Eingang abgeben“ stoppen!

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/hausordnungen-menschenrechtskonform-gestalten/

Lassen wir es nicht weiter zu, dass in der Alltags-Praxis und durch die Regelwerke der Hausordnungen weiterhin täglich rechtswidrig in die Grundrechte der Bewohner*innen eingegriffen wird. Wir müssen erreichen, dass in den Hausordnungen die Rechte der Bewohner*innen/Geflüchteten klar benannt werden, die Bewohner*innen das Recht auf Besuch und Unterstützer*innen ein bedingungsloses Zugangsrecht in die Unterkünfte haben. Die Zimmer müssen als unverletzlich respektiert werden, Kontrollen durch Sicherheitskräfte müssen aufhören, das Recht sich frei zu informieren, wie auch die politische Betätigung im Lager muss möglich sein. Wenn wir genannte und weitere Rechte in den Hausordnungen durchsetzen können, verbessern sich damit auch die Voraussetzungen gegen die Massenunterkünfte an sich vorzugehen. Dazu sollten wir bundesweit zusammenarbeiten.

Nach ersten Informationen des Innenministeriums Baden-Württemberg, wird man den Eindruck nicht los, dass ohne rechtswidrige Eingriffe in die Grundrechte der Bewohner*innen, der Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung überhaupt nicht möglich ist.

Weitere Informationen sind hier zu finden:

Rechtsgutachten EA